Betreibungsamt
Adresse: | Dorfstrasse 9, Postfach 37, 9621 Oberhelfenschwil |
Telefon: | 058 228 23 40 |
E-Mail: | gerda.oswald@oberhelfenschwil.ch |
Öffnungszeiten: | Montag: 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag bis Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr, Nachmittag auf Voranmeldung |
Die Gläubiger können beim Betreibungsamt die Eintreibung von Geldforderungen beantragen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz SchKG.
Die wesentlichen Aufgaben des Betreibungsamtes:
- Ausstellen von Zahlungsbefehlen
- Ausstellen von Konkursandrohungen
- Erteilen von Betreibungsauskünften
- Erlassen von Pfändungsankündigungen
- Vollziehen von Pfändungen
- Vollziehen von Arresten und Retentionen
- Durchführen von Verwertungen
- Eintragen von Eigentumsvorbehalten
- Vollziehen von Rechtshilfeaufträgen von anderen Ämtern
- Ausstellen von Verlustscheinen
- Beraten von Schuldnern und Gläubigern
- Überwachen und Entgegennehmen von Zahlungen der Schuldner sowie Weiterleitung an die Gläubiger.
Betreibungsauskünfte
Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich. Unter den Begriff Interessennachweis fallen zum Beispiel Verträge, schriftliche Bestellungen, Mietinteressenformulare, Darlehensverträge oder Gesuche für Kreditkarten.
Eine schriftliche oder mündliche Betreibungsauskunft kostet Fr. 17.-- zuzüglich Porto. Die Kosten werden in Rechnung gestellt.
Kostenvorschüsse
Der Gläubiger ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Betreibungsverfahren dem Betreibungsamt vorzuschiessen. Das Betreibungsamt stellt den jeweiligen Kostenvorschuss in Rechnung.
Zahlungen
Für Zahlungen an das Betreibungsamt Oberhelfenschwil benützen Sie bitte das Postcheckkonto 15-537884-7 oder IBAN CH47 0900 0000 1553 7884 7, lautend auf Betreibungsamt Oberhelfenschwil.
Wissenswertes
Hier finden Sie Informationen zum Thema Konkurs.
Personen |
Leitung | Funktion | Telefon |
Oswald, Gerda | Leiterin Einwohneramt, Betreibungsamt | 058 228 23 40 |
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