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Beglaubigung

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).
Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich bei der Kanzlei vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

Apostille

Das Dokument für Länder, welche dem «Haager Abkommen» von 1961 beigetreten sind, können mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Staatskanzlei stellt die Apostillen in folgenden Sprachen aus: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch. Die Dokumente müssen demzufolge nicht mehr vom entsprechenden Konsulat oder von der Botschaft des Empfängerlandes in der Schweiz überbeglaubigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei des Kantons St.Gallen.
Petra Schnellmann
Ratsschreiberin
058 228 33 20
petra.schnellmann@neckertal.ch
Sandra Sonderer
Mitarbeiterin Ratskanzlei
058 228 33 21
sandra.sonderer@neckertal.ch